Dienstag, 19. Juli 2011

Die Eintrittskarte

In unserer Reihe: “Wissen, das die Welt nicht braucht” sollte geht es heute um die Eintrittskarte.

Die Eintrittskarte dient als Zugangsberechtigung für den Inhaber zu einer Veranstaltung. Ferner ist das Ticket ein beurkundendes Dokument für den Vertrag, der zwischen Veranstalter und Karteninhaber geschlossen wird, nämlich ein sogenannter Veranstaltungsbesuchsvertrag. Die Verbindlichkeit des Vertrages entsteht dadurch, dass der Veranstalter bzw. in den meisten Fällen die Vorverkaufsstelle als Stellvertreter des Veranstalters dem Besucher eine Karte übergibt. Dabei ist man sich einig, dass das Eigentum nach § 929 BGB übergehen soll und dass Forderungen gegenüber dem Veranstalter bestehen, mit der Begründung auf Lieferung der Veranstaltung.

Mit anderen Worten: Du kaufst ein Ticket und wir liefern die Show. Als hätten wir es schon immer geahnt.

Sie hat ein Backstageticket und darf Ihre Lieblingsband hinter der Bühne treffen

Eine besondere Form der Eintrittskarte ist die Backstagekarte. Diese Karte ist in der Regel für besonders charmante junge Damen vorgesehen und berechtigt neben dem Eintritt zu einer Veranstaltung auch zum Zutritt für den Bereich hinter einer Bühne, den sogenannten Backstagebereich.

 

Backstagekarten kann man nicht kaufen - alle anderen Tickets für die kommenden Veranstaltungen könnt ihr am Jo Hartmann-Verkaufsstand bei Bochum Total erwerben. Und euch zeitgleich mit aktuellen modischen Accessoires und begeisternden Tonträgern eindecken. Nicht, dass hinterher jemand sagt, er hätte das nicht gewusst.

1 Kommentar:

Franky aus Soest hat gesagt…

Ergänzend möchte ich anmerken, daß die "Eintrittskarte" den Besitzer nicht dazu berechtigt, einem Musiker, der ihm nicht gefällt, "einen Tritt" zu versetzen.
Dies nur, um Mißverständnissen vorzubeugen und Verletzungen zu vermeiden...